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Die Bild wettert mal wieder heftig gegen Twitter. Nicht allein, sondern nimmt damit bezug auf den “Eklat” im Landtag von NRW, wo ein Grüner Abgeordneter während einer Sitzung etwas böses über einen anderen Abgeordneten getwittert hatte.
Nun soll dies beim Bundestag “angekommen” sein und der CSU Abgeordnete Stefan Müller bringt das Stichwort was Furcht und Schrecken verbreiten soll, den RECHTSFREIEN RAUM. Bam! Damit ist die Sache klar. Am besten gleich die URL auf den Filter, guten Tag Iran, da hat das auch nicht geklappt.
Aber mal ernsthaft. Es gibt keine rechtsfreien Räume in Deutschland. Das Gesetz, und das sollte vorallem ein innenpolitischer Experte eigentlich wissen. Das deutsche Gesetz, insbesondere das StGB um welches es hier sicherlich gehen sollte, regelt alles was innerhalb deutschlands geschieht. Es macht keine Aussnahme, ob es im Strassenverkehr oder im Internet passiert. Wer beleidigt, verleumdet oder sonstwie übermässig böse zu einer anderen Person ist, ist verfolgbar.
Nochmal: Es gibt in Deutschland nichts wo das Gesetz nicht gilt. Auch das Internet gehört dazu. Genauso wie ein Blatt Papier dazu gehört, und ein Telefonat, selbst ein mit Laser auf die Wolken geschriebene Nachrichten sind davon betroffen wenn die Wolke eben über Deutschland gleitet.
Das einzige was es gibt, sind Verfolgungsschwierigkeiten oder es gibt kein Gesetz für etwas. Aber das Problem von Beleidigung und Verleumdung fällt nicht darunter, diese sind alle geregelt und können verfolgt und bestraft werden. Wer nun sagt, aber das Netz bietet die Möglichkeit anonym zu hetzen und zu verleumden etc. Der hat in gewisser Weise recht, doch wenn ich Flugblätter ohne Impressum auf der Strasse verteile oder eine Beleidigung in den Frost auf einer Autoscheibe kratze, ist das ebenso anonym wie im Internet. Ebenso Klosprüche oder ähnliches.
Was die Sache interessant macht, ist jedoch die Tatsache, dass sollte man ein Gesetz zum “Twitter-Knigge” erlassen, was soll mehr drin stehen als im StGB steht? Ich versuche mir gerade dumme Szenarien auszudenken, doch die sind alle vom StGB bereits betroffen.
Es geht nicht populistischer als von rechtsfreien Räumen zu reden. Diese gibt es nicht. Man kann es nicht klarer sagen. Ich spreche aus eigener Erfahrung, Straftaten im Internet werden verfolgt und können bestraft werden genauso wie im realen Leben.
Btw. auch ein Landtagsabgeordneter geniesst Immunität, von demher würde das Twitter-Knigge-Gesetz hier erstmal garnicht greifen. Oh, stimmt… die Landtage und der Bundestag sind rechtsfreie Räume.
(Picture Source: http://www.flickr.com/photos/biscuitsmlp/ / CC BY-SA 2.0)