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8th February 2010

Text

Urheberrechtsphishing bei Youtube

Gerade erreichte mich bei Youtube eine Nachricht von “PolizeiNRW3”. Dieser Nick lässt mich natürlich schonmal aufschrecken. Doch bevor ich meine Festplatten dem Thermitfegefeuer zuführe les ich doch erstmal die Nachricht selber:

PolizeiNRW3 … Verstoß Urheberrecht / Fall YT54832745E / 2UrhG 69aUrhG … Verstoß Urheberrecht / Fall YT54832745E / 2UrhG 69aUrhG
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrem Computersystem wurden mehrere illegal heruntergeladene Dateien von der Videoplattform “Youtube” ausfindig gemacht.
Dazu zählen mehrere Musikdateien im Format MP3.
Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.

Sie verstoßen damit gegen das derzeit geltende Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 UrhG und § 69a Abs. 3 UrhG.

Dieses wird binnen 7 Tagen zur Anzeige gebracht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fälligen Lizensgebühren sofort begleichen.

Dafür müssen Sie eine Paysafecard in Höhe von 50 € kaufen und den 16-stelligen Code an die folgende
Email-Adresse senden, ansonsten werden die uns vorliegenden Daten wie:
- Ihre IP und ISP
- Anzahl der Dateien
- Ort, Zeit und Datum der Downloads
an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Zahlung ist an folgende EMail-Adresse zu richten:

UrheberrechtsVerstoss@polizei.bz

Hier erhalten Sie weitere Informationen:
http://www.paysafecard.com/de/privat/paysafecard-erwerben/verkaufsstellen/

Bitte rechnen Sie damit, falls Sie nicht bereit sind, diese nachträgliche Lizensgebühr zu bezahlen, mit wesentlich höheren Kosten.
Hinzu kommt eine mögliche Vorbestrafung.

Wir Arbeiten in diesen Fällen der Internetkriminalität eng mit folgenden Firmen zusammen:

- Sony BMG
- Brainpool
- Universal Music Group
- Warner Bros Records

Nach Eingang des 16-stelligen Codes werden jegliche vorliegende Daten gelöscht und von einer Anzeige abgesehen.

Bitte geben Sie beim Versenden der Email folgende Daten unbedingt an, da sie sonst möglichweise nicht zugeordnet werden kann.

Betreff: Verstoß Urheberrecht / Fall YT54832745E / 2UrhG 69aUrhG

Wir erwarten den Betrag von 50€ bis zum 15.02.2010, in Form des 16-stelligen PaySafeCard Codes per EMail an die oben genannte Adresse.

In der Email sollte ausschließlich der 16-stellige Code vorhanden sein, um Ihren Fall schneller bearbeiten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Rasch
Untersuchungsleiter für Verstöße gegen das Urheberrecht.
Abteilung Internetkriminalität
- UrheberrechtsVerstoss@polizei.bz -

Jetzt wird mir natürlich richtig Angst und Bange. Doch kurz bevor ich die 16. Stelle der PaySafeCard in die Email getippt habe fällt mir auf, da könnte gegebenenfalls was nicht stimmen.

Also Sarkasmus und Ironie beiseite, die Nachricht ist ja offensichtlich nen schlechtes Phishingversuch. Zum einen hat die PolizeiNRW wahrscheinlich keinen Account bei Youtube, jedenfalls nicht so einen, dann kostet diese Abmahnung nicht nur 50 Euro, diese überweist man auch nicht per Email und PaySafeCard und die Emailadresse ist, allen Rückständigkeiten der Polizeiinfrastruktur und Bürokratie hin oder her, nicht @polizei.BZ! Auch dass diese Email an mehrere Accounts gleichzeitig geschickt wurde und nicht an mich persönlich, was ziemlich schmerzhaft für mein Ego ist, ist nicht gerade ein Zeichen von der normalerweise feinsäuberlichen Arbeit der Polizei. Massenabfertigung gibts in solchen Fällen eher nur bei gewerblichen Abmahnern oder eben Phishern.

Ganz davon abgesehen, dass die Polizei keine Lizenzgebühren einnehmen darf. Auch Strafbefehle etc. werden von der Staatsanwaltschaft verschickt und das einzige was die Polizei machen kann sind Strafzettel, aber nicht bei Urheberrecht.

Zum schluss noch eine Warnung an alle die meinen das doch zahlen zu wollen:

(Man möge sich nun eine slowmotion Szene aus einem beliebigen Actionfilm vorstellen) “NEEEEEEEEEeeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinnnnnn! TUTS NICHT!” Die Nachricht als Spam melden und löschen, sich selber auf die Schulter klopfen weil mans SOFORT gesehen hat und beim Stammtisch weitererzählen als lustige Annekdote, aber bloss net bezahlen, für 50€ lieber ne Runde an selbigem Stammtisch ausgeben, haben alle mehr von.

Ach ja mit Clemens Rasch hat sich der Phisher einen bekannten Namen zu Hilfe genommen, wer also Clemens Rasch googled wird auf den Anwalt der gerne Abmahnt stossen, aber er ist “nur” Anwalt und nicht Mitarbeiter von der Polizei. Und ich bezweifel auch, dass er hiermit was zu tun hat.

(Picture Source: http://www.flickr.com/photos/patrickgage/ / CC BY-NC-ND 2.0)

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